Am 1. Januar führt die slowakische Republik eine elektronische Autobahnvignette ein. Damit entfällt das lästige Aufkleben des Pickerls auf die Innenseite der Frontscheibe. Geschäfts -und Privatreisende müssen dann auch keine Zahlungsbestätigung mehr mitführen.
Auf allen durch die Verkehrsschilder "Autobahn" und "Autostraße" gekennzeichneten Straßen besteht Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5 t außer Motorräder.
E-Vignette ab Jänner 2016
Per 1. Jänner 2016 werden neue elektronische Vignetten eingeführt, die die bisherigen Klebevignetten ersetzen.
In der Slowakei gilt für Fahrzeuge unter 3,5 t auf Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Bundesstraßen Vignettenpflicht.
Ab 1.1.2016 werden neue elektronische Vignetten eingeführt, die die bisherigen Aufkleber ersetzen. Die Preise bleiben unverändert, d.h.
10 Euro für 10-Tagesvignette
14 Euro für 30-Tagesvignette
50 Euro für Jahresvignette (gültig vom 1.1.2016 bis 30.1.2017
Die elektronischen Vignetten können online über die Homepage www.eznamka.sk über die, für Apple und Android verfügbare, App "eznamka", an fast allen Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten an den Grenzen erworben werden.
Beim Kauf ist Autokennzeichen, Gültigkeitsdauer und das Land der Fahrzeugregistrierung anzugeben (wichtig: alle Angaben unbedingt überprüfen!). Die Zahlung ist mit Kreditkarte, Bankomat mit Maestro-Funktion und in bar möglich. Der Käufer erhält einen Beleg. Dieser Beleg sollte - um den Kauf des Tickets nachweisen zu können – gut aufbewahrt werden. Bei einer Verkehrskontrolle wird nur noch das Kfz-Kennzeichen überprüft.
Gültigkeitsdauer und Preise der E-Vignetten
Jahresvignette: 1. Jänner 2016 - 31. Jänner 2017 (13 Monate)
Monatsvignette: gültig an 30 aufeinanderfolgenden Tagen, auch wenn diese in das nächste Jahr fallen
10-Tages-Vignette: gültig an 10 aufeinanderfolgenden Tagen, auch wenn diese in das nächste Jahr fallen
Fahrzeugkat. | Vignettenart | Preise 2016 |
bis 3,5t hzG | Jahr | EUR 50,- |
bis 3,5t hzG | Monat | EUR 14,- |
bis 3,5t hzG | 10 Tage | EUR 10,- |
hzG = höchstzulässiges Gesamtgewicht
Motorräder unterliegen nicht der Vignettenpflicht.
Wohnmobile mit einem hzG von über 3,5 Tonnen, die für max. 9 Personen (inkl. Fahrer) zugelassen sind, unterliegen nicht der Mautpflicht. Sie benötigen ebenfalls eine E-Vignette.
Bestimmungen für Gespannfahrer (z.B. Wohnwagen)
Gespanne mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t (= Summe aus hzG des Zugfahrzeuges und hzG des Anhängers) benötigen nur eine E-Vignette. Ist das Gesamtgewicht des Gespanns größer als 3,5 t, muss für den Anhänger eine zweite E-Vignette gekauft werden. Diese kostet je nach Gültigkeitsdauer so wie die herkömmliche Pkw-Vignette 10, 14 oder 50 Euro.
Hat das Zugfahrzeug des Gespanns ein hzG von über 3,5 t, so fällt es unter die streckenabhängige Maut (siehe weiter unten).
Gut zu wissen
Bei Benützung gebührenpflichtiger Straßen ohne gültige E-Vignette werden Geldstrafen vom zehn- bis 50-fachen Geldwert der Monatsvignette auferlegt. Auch die Autobahnabschnitte zwischen dem internationalen Grenzübergang Kittsee und Bratislava und der ungarischen Grenze bei Rusovce fallen unter die Vignettenpflicht! Keine E-Vignette wird für die Strecken vom Grenzübergang Berg nach Bratislava benötigt.
Gebührenfreie Abschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.
Streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 t
Fahrzeuge über 3,5 t müssen auf allen Autobahnen, Schnell- und Bundesstraßen eine kilometerabhängige Maut entrichten. Aufgrund zahlreicher Sonderregelungen bei den Mautkategorien empfiehlt es sich die Internetseite der Mautgesellschaft anzusehen: www.emyto.sk
Ähnlich der österreichischen "Go-Box" wird die Maut vollelektronisch über ein an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befestigtes Gerät OBU (On Board Unit) abgebucht. Das Lesegerät ist an Tankstellen und in der Nähe von Grenzübergängen erhältlich. Zur Berechnung der anfallenden Kilometermaut steht unter
www.emyto.sk ein Mautkalkulator zur Verfügung.