news02elf.net, 06.01.2015
Staatliche Beihilfen:
Kommission genehmigt Beihilfe für Duslo a.s. in Höhe von 58 Mio. Euro zur Modernisierung der Ammoniakherstellung im slowakischen Šaľa.
Die Europäische Kommission hat nach entsprechender Prüfung festgestellt, dass Pläne der Slowakei, der Duslo a.s. eine regionale Investitionsbeihilfe von 58 Mio. EUR zu gewähren, mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Das im slowakischen Šaľa ansässige Unternehmen Duslo, das dem tschechischen Mischkonzern Agrofert angehört, produziert Stickstoff (einschließlich Ammoniak), industrielle Mehrnährstoffdünger und andere chemische Erzeugnisse wie Kautschukchemikalien. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe regionalpolitischen Zielen dient und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälscht.
Im Juli 2014 teilte die Slowakei der Kommission mit, dass sie beabsichtige, Steueranreize im Wert von 58 Mio. EUR zu gewähren, um ein Investitionsvorhaben zur Modernisierung der Ammoniakproduktionsanlagen von Duslo in Šaľa zu unterstützen. Šaľa ist ein Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem unter dem EU-Durchschnitt liegenden Lebensstandard, das nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für Regionalbeihilfen in Betracht kommt.
Die Kommission hat das Vorhaben anhand ihrer Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 (verlängert bis 30. Juni 2014) geprüft, die auf Maßnahmen Anwendung finden, für die der Beschluss zur Gewährung der Beihilfe vor dem 1. Juli 2014 erlassen wurde. Nach den Leitlinien können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen für regionale Investitionsvorhaben gewährt werden, mit denen die Entwicklung des betreffenden Gebiets gefördert werden soll. Insbesondere muss die Kommission prüfen, ob die positiven Auswirkungen der Maßnahme auf die regionale Entwicklung stärker ins Gewicht fallen als die durch die Beihilfe möglicherweise verursachten Wettbewerbsverfälschungen.
Duslo wird insgesamt 310 Mio. EUR investieren. Mit dem Vorhaben sollen rund 1800 Arbeitsplätze im Werk und Hunderte weitere Arbeitsplätze bei Zulieferunternehmen in einer der am wenigsten entwickelten Regionen der EU gesichert werden. Zudem sind die Anteile von Duslo an den meisten relevanten Märkten, selbst wenn man die Verkäufe der Muttergesellschaft berücksichtigt, bescheiden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Entwicklung eindeutig stärker ins Gewicht fallen als etwaige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Hintergrund
Die im slowakischen Šaľa ansässige Duslo a.s., deren Eigentümer der tschechische Mischkonzern Agrofert ist, produziert Stickstoff, industrielle Mehrnährstoffdünger und andere chemische Erzeugnisse wie Kautschukchemikalien.
Ziel von Regionalbeihilfen ist es, die Unterschiede zwischen reicheren und ärmeren Gebieten in der EU zu verringern, indem Investitionen von Unternehmen in Gebieten mit Entwicklungsrückstand gefördert werden. In den Regionalbeihilfeleitlinien ist festgelegt, nach welchen Kriterien die Mitgliedstaaten solche Investitionen unterstützen können. Wenn die Kommission bei ihrer Prüfung feststellt, dass die einschlägigen Kriterien erfüllt sind, genehmigt sie das Vorhaben, und die Maßnahmen können durchgeführt werden. Für nach dem 1. Juli 2014 gewährte Beihilfen gelten die neuen Regionalbeihilfeleitlinien 2014-2020.
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Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.39009 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
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