Wirtschafts Blatt, 3. Juli 2007
Slowakei: Betriebsrat ist ab 1. September Pflicht
von Patrizia Reidl
Das neue Arbeitsgesetz in der Slowakei gilt ab 1. September und ändert einiges. Arbeitnehmer freut's, Unternehmer sind verstimmt.
Bratislava. "Manche Unternehmer sind wegen der Regelung zu den befristeten Verträgen verzweifelt", sagt Konstantin Bekos, Handelsdelegierter von der AWO in Bratislava. Am Donnerstagabend hat das slowakische Parlament ein neues Arbeitsgesetz beschlossen.Befristete Verträge nur einmal verlängern
Demach kann ein befristeter Vetrag innerhalb von drei Jahren nur einmal verlängert werden. "Das trifft Logistiker und Vertriebsorganisationen, die von kurzfristigen Anstellungen leben", so Bekos. Der rote Faden der Kritik sei laut Bekos die Regelung für einen Betriebsrat, besonders die Freistellung ab 250 Mitarbeiter. Zum Vergleich: In Österreich ist die Freistellung ab 150 Mitarbeitern vorgeschrieben. "Österreichische Unternehmer kennen das, aber jene aus den anderen Ländern sind befremdet." An negative wirtschaftliche Auswirkungen für das Land glaubt Bekos nicht, "eine Änderung der Flat Tax wäre viel gravierender."Reaktionen - "Blase des Jahres"
Von "Viel Lärm um nichts", "Blase des Jahres" und "das verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Slowakeispan>" reichen die Reaktionen zum Abreitsgesetz neu in der Slowakeispan>. Es sei eine Schmalspurvariante der ursprünglich vor sechs Monaten vom Arbeitsministerium vorgelegten Änderungen. Die Gewerkschaft hätte sich in der Diskussion weniger stark durchgesetzt als die Unternehmer-Lobby, heisst es. Trotzdem lehnen die Arbeitgebervertreter das Gesetz ab. Es koste die Unternehmen 0,57 mehr, kritisiert die Unternehmervereinigung, eine Revision sei bald nötig. Für Premier Fico ist es das "Gesetz des Jahres". Es bringe die slowakische Gesetzgebung auf europäisches Niveau.