EU press release, 23. Juli 2013

Verzug der meisten Mitgliedstaaten bei der Frequenzfreigabe für
mobile 4G-Breitbanddienste schadet Europa

Erneut wurde deutlich, warum die Zuweisung von Funkfrequenzen in der Europäischen Union stärker koordiniert werden muss. Die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten hat beantragt, die Nutzung des 800-MHz-Bands für drahtlose Breitbanddienste wegen aussergewöhnlicher Umstände zu verschieben. Die ursprünglich vereinbarte Frist für die Freigabe war der 1. Januar 2013 (siehe IP/10/540). Nur ungern hat die Kommission heute 9 der 14 Anträge bewilligt.
Die Öffnung dieses Frequenzbereichs ist eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende Nutzung der beliebten drahtlosen Breitbanddienste (siehe IP/12/929).
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes erklärte: "Wir haben uns für neun Länder auf zeitlich und inhaltlich begrenzte Ausnahmeregelungen im 800-MHz-Bereich geeinigt. Dies ist aus pragmatischen Gründen geschehen und wird das letzte derartige Zugeständnis sein. Jede Verzögerung bei der Freigabe von Frequenzen schadet unserer Wirtschaft und frustriert die Bürger. Aus diesem Grund wird die Frequenzreform ein Kernelement des Vorschlags bilden, den die Kommission im September zum Telekommunikationsbinnenmarkt vorlegen will."
Der Rückstand der Mitgliedstaaten verhindert, dass die Bürger die ihnen sehr wichtigen Mobiltelefone in Europa uneingeschränkt einsetzen können. Telefonhersteller verzichten darauf, die für Verbindungen in Europa erforderlichen Funkfrequenz-Chips einzusetzen, da zu wenige Länder die Nutzung desselben Frequenzbereichs fristgerecht ermöglicht haben.
Die Kommission hat folgenden Ländern einen Aufschub gewährt: Spanien, Zypern, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Rumänien und Finnland. Hingegen gestand sie der Slowakei und Slowenien keine Ausnahme zu, da die Verzögerungen auf die Organisation des Genehmigungsprozesses und nicht auf aussergewöhnliche Umstände, die die Verfügbarkeit der Frequenzen verhindert hätten, zurückzuführen sind.
In Griechenland, Lettland und der Tschechischen Republik bedarf es einer zusätzlichen Prüfung. Belgien und Estland sind in Verzug, haben aber keine Ausnahmeregelung beantragt. Bulgarien hat mitgeteilt, dass es die Frequenzen weiterhin für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung nutzt.
Hintergrund
Das 800-MHz-Band gehört zur "digitalen Dividende", also zu jenen Frequenzen, die durch den Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen frei werden. Insbesondere kann dieses Frequenzband zur flächendeckenden Verbreitung drahtloser Breitbanddienste genutzt werden, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Bisher haben lediglich elf Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie die Nutzung des 800-MHz-Bands für die drahtlose Breitbandkommunikation effektiv zugelassen haben (siehe Tabelle im Anhang). Die Grundlage hierfür bilden die technischen Nutzungsbedingungen, die im Beschluss der Kommission über harmonisierte Bedingungen für das 800-MHz-Band von 2010 genannt sind.
Zu den Punkten, die bei der Prüfung der Anträge auf Ausnahmeregelungen berücksichtigt wurden, gehörten die Schwierigkeit, die bisher für Rundfunkdienste verwendeten 800-MHz-Frequenzen sofort freizugeben, oder Probleme bei der grenzüberschreitenden Frequenzkoordinierung (insbesondere mit Ländern ausserhalb der EU), die die Freigabe des Bands erschwerten.
Auch wenn den betreffenden Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung gewährt wurde, müssen sie dafür sorgen, dass die vorläufige weitere Nutzung des 800-MHz-Bands beispielsweise für den Rundfunk die Entwicklung der drahtlosen Breitbanddienste in diesem Frequenzbereich in den angrenzenden Mitgliedstaaten nicht behindert.
Die Verzögerungen machen deutlich, wie wichtig es ist, dass in der ganzen EU die rechtzeitige Verfügbarkeit harmonisierter Funkfrequenzen sichergestellt ist, einschliesslich eines harmonisierten Zeitplans für die Zuweisung und die Geltungsdauer der Frequenznutzungsrechte für die drahtlose Breitbandkommunikation. Gleichzeitig legt weiterhin jeder Mitgliedstaat die Genehmigungsbedingungen und ‑verfahren für die Frequenznutzung selbst fest. Die Europäische Kommission wird diese und andere Fragen der Koordinierung der Frequenzverwaltung und -zuweisung für mobile und drahtlose Dienste Anfang Herbst angehen – siehe SPEECH/13/622
Stand der Umsetzung bzw. Antrag auf Ausnahmeregelung bis Länder Anzahl
Umsetzung vollzogen
(laut Angaben des Mitgliedstaats)
DK, DE, IE, FR, IT, LU, NL, PT, SE, UK; Kroatien 11
Mitte 2013 LT 1
Ende 2013 ES, AT, SK (keine Ausnahme gewährt), FI, CZ, HU (+ BE, EE — keine Ausnahme beantragt) 8
Mitte 2014 RO, SI (keine Ausnahme gewährt) + PL (860-862 MHz für militärische Zwecke gemäss Artikel 1 Absatz 3 RSPP) 3
Okt. 2014 EL (teilweise Nutzung des Bands für militärische Zwecke gemäss Artikel 1 Absatz 3 RSPP) 1
Ende 2014 MT 1
Juli 2015 LV 1
Ende 2015 CY 1
2017 (noch zu bestätigen) BG: Nutzung für militärische Zwecke gemäss Artikel 1 Absatz 3 RSPP 1