Wiener Zietung, 4. Febraur 2011
Slowakei macht Gründung von Firmen einfacher
von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann
- 25-Punkte-Plan für mehr Wettbewerbs-fähigkeit.
- GmbH mit 1 Euro Startkapital
- Leichtere Gewerbeanmeldung.
Bratislava.Vor seiner Ernennung zum slowakischen Wirtschaftsminister war Juraj Miskov Unternehmer und ärgerte sich oft genug über vermeintlich unnötige bürokratische Erschwernisse. Als Politiker beunruhigt ihn wiederum, dass die Slowakei zuletzt laut Weltwirtschaftsforum deutlich an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst hat und sich ausserdem laut Weltbank im Nachbarland die Bedingungen für Unternehmer erheblich verschlechtert haben. Mit einem 25-Punkte-Plan, dessen endgültige Fassung er Ende März vorlegen wird, will Miskov die Slowakei nun wieder auf wettbewerbsfreundlichen Kurs bringen und sie gar zum Singapur Europas machen.
Schon jetzt steht fest, dass es noch leichter als bisher sein wird, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) zu gründen. Vor allem Ausländer, die sich in der Slowakei unternehmerisch engagieren, firmieren gern unter einer s.r.o., weil sie vergleichsweise günstig besteuert wird.
Bisher ist für eine s.r.o. ein Stammkapital von mindestens 5000 Euro vorgeschrieben, dazu kommt eine weitere Einlage von 750 Euro, die jeder Teilhaber einer s.r.o. einzahlen muss. Künftig können auch s.r.o. mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden, die zusätzliche Einlage der Teilhaber entfällt.
Deutliche Erleichterungen sind auch für Gewerbetreibende geplant. Derzeit müssen sie persönlich beim für ihren dauerhaften Wohnsitz zuständigen Gewerbeamt vorsprechen, wenn sie ein Gewerbe anmelden. Miskov will zu einer früheren Regelung zurück, wonach der Antrag auch in einem Brief an die Behörde gestellt werden kann.
Ausserdem soll es möglich sein, auf dem Gewerbeschein nur ein einziges Gewerbe eintragen zu lassen, auch wenn der Gewerbetreibende auf verschiedenen Geschäftsgebieten tätig ist. Derzeit muss er bei der Anmeldung seines Gewerbes oder seiner Gewerbe bei der Behörde sämtliche seiner Gewerbe angeben und für jedes eine gesonderte Gebühr entrichten.
Schluss mit Papiermarken
Eine weitere Vereinfachung stellt die Möglichkeit dar, Verwaltungsgebühren in bar oder mit einer Bankkarte zu zahlen. Derzeit muss jeder Bürger, der eine gebührenpflichtige Verwaltungsleistung in Anspruch nimmt, im Voraus bei den Postämtern Papiermarken erwerben und diese beim zuständigen Beamten abgeben.
Schliesslich will Miskov erreichen, dass die zurzeit teilweise stark voneinander abweichenden Vorgaben für Buchhaltungsperioden in unterschiedlichen Gesetzen vereinheitlicht werden. Im übrigen sollen Vorschriften über Steuern, Abgaben und andere Unternehmer betreffenden Angelegenheiten nur noch einmal im Jahr geändert werden