Bratislava, 18. Februar 2009
Überraschungen: Slowakei führt neue Verkehrsregeln ein
Überraschungen jenseits der Grenzen - Reisende müssen sich in einigen europäischen Ländern auf ungewohnte Verkehrsregeln einstellen.
«Seit Anfang diesen Monats gelten in der Slowakei neue Verkehrsbestimmungen, mit denen Urlauber wohl so nicht rechnen», ahnt Erika Kabourek, Touristik-Fachfrau des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC in Wien. So sieht ein neues Gesetz vor, dass Fußgänger, die beim Überqueren der Straße mit dem Handy telefonieren oder Musik aus dem MP3-Player hören, 135 Euro Strafe riskieren. «Und diese Bestimmung gilt auch auf Zebrastreifen», ergänzt Kabourek. Doch nicht nur die Slowakei überrascht mit derlei unerwarteten Vorschriften. Auch in anderen Ländern lauern Überraschungen.
So warteten Bosnien und Herzegowina mit einer speziellen Regelung für Führerscheinneulinge auf, warnt der Autoclub. Für Personen unter 23 Jahren, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen, gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh ein Fahrverbot. «Um Probleme zu vermeiden, sollten sich auch ausländische Führerscheinneulinge bei Fahrten in die Region an die Regelung halten», rät Kabourek.
In Bulgarien und der Türkei muss, wer mit seinem Auto einreist, eine Desinfektionsgebühr bezahlen. In Griechenland wiederum ist Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt. Norwegen hat spezielle Zollbestimmungen für Kinder unter zwölf Jahren: «Kinder dürfen nur Erfrischungsgetränke, Kakaoprodukte und Süßigkeiten zollfrei einführen», sagt die ÖAMTC-Touristikerin.
Bei Verkehrskontrollen in Rumänien ist der Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben und mit den Händen am Lenkrad den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Auch die mitfahrenden Fahrgäste dürfen die Autotüren nicht öffnen. Streng ist man in der Slowakei auch mit Radfahrern. Sie müssen außerhalb des Ortsgebietes mit Helm unterwegs sein. Im Ortsgebiet besteht diese Pflicht nur für Radfahrer unter 15 Jahren. Nachts oder bei schlechter Sicht sind außerdem Reflektoren auf der Radfahrer-Kleidung vorgeschrieben.
Achtung in Spanien: An der Tankstelle müsse man während des Tankvorgangs sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte, beispielsweise Mobiltelefone, Radio oder Fahrzeugbeleuchtung, abschalten und in Tschechien sei «der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten», warnt Kabourek.
Details zu den unterschiedlichsten Bestimmungen in 39 Reiseländern hat der österreichische Automobilclub auf seiner Website zusammengestellt (oeamtc.at/laenderinfo).
© 2009 News Adhoc / ddp